Behinderte in der Schweiz

Barrierefreie Schweiz als Ziel

Behindertengerechte und barrierefreie Zugänge sind gesetzlich vorgeschreiben.

Behindertengerechte und barrierefreie Zugänge zu:

Nationalen Ämter
Museen, Theatern, und andere Freizeiteinrichtungen
Kliniken, Spitalen, Alten- und Pflegeheimen
Arztpraxen und andere medizinischen Einrichtungen
Gastronomie und Hotelerie
Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen
sind im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes für Behinderte gesetzlich neu geregelt worden.

Das EU-Gleichstellungsgesetz regelt die Barrierefreiheit mit dem Ziel der Integration und Teilhabe am Leben aller Betroffenen.

Die Konsequenzen für die Schweiz:

Sofortige Beseitigung von nicht-barrierefreien Bereichen durch die Treppenüberwindung mit Rampen, Treppenliften, Aufzügen oder Hebebühnen.

Welche zweckmässigen und preiswerte Lösungen gibt es? Oft sind kleine Liftlösungen möglich um den behindertengerechten Zugang zu schaffen.

Zuständig sind die Behindertenbeauftragten in den einzelnen Kantonen. Informationen erhalten Sie auch beim Treppenlift Verbund. Infotelefon 041 - 588 02411.

Wenn Sie mehr Informationen wünschen so können Sie uns eine Email schicken rechtsabteilung@treppenlift-verbund.ch