Gesetze und Einbaubestimmungen von Treppenliften

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Beispiel Deutschland: Einbaubestimmungen gemäss DIN 18065 Gebäudetreppen: Definitionen, Messregeln, Hauptmaß

Im öffentlichen Bereich und in Mehrfamilienhäusern kommt es beim Einbau eines Treppenliftes immer wieder zu Sicherheitsfragen. Insbesondere ist der Evakuierungsfall bei Brand oder höheren Naturereignissen relevant.

Die technische Regel der DIN 18065 ist wie folgt umzusetzen:

1. Von der Einführung ausgenommen ist die Anwendung auf Treppen in Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen und innerhalb von Wohnungen.

2. Bauaufsichtliche Anforderungen an den Einbau von Treppenliften in Treppenräumen notwendiger Treppen in bestehenden Gebäuden:

Durch den nachträglichen Einbau eines Treppenlifts im Treppenraum darf die Funktion der notwendigen Treppe grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden. Der nachträgliche Einbau eines Treppenliftes ist zulässig, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

2.1 Die Treppe erschließt nur Wohnungen und/oder vergleichbare Nutzungen.
2.2 Die Mindestlaufbreite der Treppe von 100 cm darf durch die Führungskonstruktion nicht wesentlich unterschritten werden; eine untere Einschränkung des Lichtraumprofils von höchsten 20 cm Breite und höchstens 50 cm Höhe ist hinnehmbar, wenn die Treppenlauflinie oder der Gehbereich nicht verändert wird. Ein Handlauf muss zweckentsprechend genutzt werden können.
2.3 Wird ein Treppenlift über mehrere Geschosse geführt, muss mindestens in jedem Geschoss eine ausreichend große Wartefläche vorhanden sein, um das Abwarten einer begegnenden Person bei Betrieb des Treppenlifts zu ermöglichen. Das ist nicht erforderlich, wenn neben dem benutzten Lift eine Restlaufbreite der Treppe von 60 cm gesichert ist.
2.4 Der nicht benutzte Lift muss sich in einer Parkposition befinden, die den Treppenlauf nicht einschränkt. Im Störfall muss sich der Treppenlift auch von Hand ohne größeren Aufwand in die Parkposition fahren lassen.
2.5 Während der Leerfahrten in die bzw. aus der Parkposition muss der Sitz des Treppenlifts hochgeklappt sein. Neben dem hochgeklappten Sitz muss eine Restlaufbreite der Treppe von 60 cm verbleiben.
2.6 Gegen die missbräuchliche Nutzung muss der Treppenlift gesichert sein.
2.7 Der Treppenlift muss aus nichtbrennbaren Materialien bestehen, soweit das technisch möglich ist.


Zur Klärung ob ein Treppenlift eingebaut werden darf, empfehlen wir dringend eine empfohlen Treppenlift-Fachfirma anzusprechen.

Infotelefon 041 - 588 02411

Wenn Sie mehr Informationen wünschen so können Sie uns eine Email schicken rechtsabteilung@treppenlift-verbund.ch